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Zufällige Reihenfolge für Fragen

Wer kann für Vergehen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern zur Verantwortung gezogen werden?

Nur die Präsidentin / der Präsident des THW.
Jede Helferin / jeder Helfer im THW.
Nur der Auftraggeber.

(zu % wurde diese Frage richtig beantwortet)

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©2023 Malte Sehmer
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