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Zufällige Reihenfolge für Fragen

An einer Einsatzstelle können Feuerwehrangehörige (SB) als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, wenn

sie körperlich gesund sind, mindestens 18 Jahre alt sind, seit 5 Jahren der Feuerwehr angehören und die Einsatzkurzprüfung des PA beherrschen.
wenn sie erfolgreich den Truppführerlehrgang absolviert haben.
sie momentan körperlich fit sind und eine Unterweisung durch andere Atemschutz- geräteträger erhalten haben.
wenn sie nicht unter 18 Jahre alt sind, ärztlich untersucht, als Atemschutzgeräteträger ausgebildet sind und die erforderlichen Nachweise erbracht haben.

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©2023 Malte Sehmer
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