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Zufällige Reihenfolge für Fragen

Die Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren schreiben vor, dass

Sicherheitstrupps („Rettungstrupp“ nach UVV) zu stellen sind.
eine Atemschutzüberwachung nur beim Vorgehen in Gebäude erforderlich ist.
grundsätzlich immer alle verfügbaren Geräteträger einzusetzen sind.
truppweise vorzugehen ist.

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©2023 Malte Sehmer
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